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Entwurf und Umsetzung: zjednoczenie
Aufgrund der Pandemielage in Polen hat der Vorstand der Gesellschaft beschlossen, den Termin für die Einreichung der Aktienurkunden vom 31.12.2019 auf den 31.01.2021 zu verschieben.
Der Vorstand der Gesellschaft fordert alle Aktionäre erneut auf, ihre Aktienurkunden bis spätestens 31.01.2021 am Sitz der Gesellschaft zu hinterlegen: Skrzyńsko ul. Przemysłowa 56, 26-400 Przysucha, damit sie in eine elektronische Form umgewandelt werden können. Die Einreichung von Aktienurkunden bei der Gesellschaft erfolgt gegen eine dem Aktionär erteilte schriftliche Bestätigung.
Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 30. August 2019 zur Änderung des Handelsgesellschaftengesetzbuches (Dz. U. 2019, Pos. 1798), im Folgenden „Gesetz“ genannt, informiert die Gesellschaft Klinkier Przysucha S.A. mit Sitz in Skrzyńsk (im Folgenden: „Gesellschaft“) ihre Aktionäre über die Einführung der obligatorischen Dematerialisierung von Aktien in die polnische Rechtsordnung, d.h. die Ersetzung der Papierform der Aktien durch einen elektronischen Eintrag in das von der in Artikel 3281 § 2 des Handelsgesellschaftengesetzbuches in der Fassung des Gesetzes genannten Einrichtung geführte Register der Aktionäre.
Gemäß den eingeführten Änderungen endet die Gültigkeit der bestehenden, von der Gesellschaft ausgegebenen Aktienurkunden von Rechts wegen am 1. März 2021. Nach diesem Datum sind die Aktien kein Dokument mehr, das die Aktionärseigenschaft bestätigt, sondern nur noch ein Nachweisdokument, das zur Aktualisierung des elektronischen Aktionärsregisters erforderlich ist. Nach dem 1. März 2026 entfällt dagegen der Schutz der Mitgliedschaftsrechte für Aktionäre, deren Aktienurkunden nicht bei der Gesellschaft eingereicht sind und die nicht im elektronischen Aktienregister eingetragen sind.
Im Zusammenhang mit den oben genannten Änderungen bittet der Vorstand der Gesellschaft alle Aktionäre, ihre Aktienunterlagen bis spätestens 31.12.2020 am Sitz der Gesellschaft einzureichen: Skrzyńsko ul. Przemysłowa 56, 26-400 Przysucha, damit sie in eine elektronische Form umgewandelt werden können. Die Einreichung von Aktienurkunden bei der Gesellschaft erfolgt gegen eine dem Aktionär erteilte schriftliche Bestätigung.
Die Rückgabe der Aktien an die Gesellschaft erfolgt gegen eine Quittung, die den Aktionären ausgestellt wird. Ein Muster der Quittung ist Teil des vom Aktionär auszufüllenden Fragebogens (Anhang 4 oder 5).
Mit Beschluss Nr. 11 der Hauptversammlung der Aktionäre vom 29.05.2020 wurde das Maklerbüro „Dom Maklerski Navigator“ mit der Führung des elektronischen Aktienregisters beauftragt.
Zum Zeitpunkt der Abholung der originalen Aktienurkunden von den Aktionären wird die Gesellschaft:
In der Regel ist es ausreichend, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
Jeder Aktionär, der der Einrichtung eines Zugangskontos für die Webanwendung DM Navigator zustimmt (die Zustimmung kann durch Ankreuzen des Kästchens „JA“ in Teil IV des Fragebogens, der Anlage 4 bzw. Anlage 5bildet, erteilt werden), erhält Zugang zum Aktionärsregister.
Am 1. März 2021 wird die Webanwendung DM Navigator jedem Aktionär der Gesellschaft, der die vorgenannte Einwilligung erteilt, individuelle Zugangsdaten zum DM Navigator zur Verfügung stellen.
Der Zugang zur Webanwendung DM Navigator für den Betreiber der Gesellschaft wird auf der Grundlage eines entsprechenden Antrags der Gesellschaft gewährt, der durch den gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft unterzeichnet wird